von Bubble Foods e.U.,
eingetragenes Einzelunternehmen, Inhaberin: Mag. Mariella Lahodny, MSc
Unternehmenssitz: Engerthstraße 146/5/10, 1200 Wien, Österreich
Firmenbuchnummer: 366225 t
FB-Gericht: Handelsgericht Wien
UID-Nr.: ATU68885423
Tel.: +43 (0)699/12 043 226
E-Mail:
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) gelten für alle Aufträge, die zwischen der Firma Bubble Foods e.U., Inhaberin Mag. Mariella Lahodny, MSc (kurz „Auftragnehmerin“) und anderen Unternehmen als Auftraggeber bzw. Kunde (kurz „Kunde“) abgeschlossen werden.
Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin. Die Geschäftsbedingungen des Kunden werden von der Auftragnehmerin auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuellen Fassung, abrufbar auf der Homepage [www.bubblefoods.at/agb] der Auftragnehmerin.
Informationspflicht gemäß DSGVO:
Im Zuge der DSGVO machen wir Sie darauf aufmerksam, dass zum Zweck der Auftragsbearbeitung folgende von Ihnen übermittelte personenbezogene Daten bei uns gespeichert werden: Name, Anschrift, Telefonnummer, Email Adresse, ggf. UID Nummer, Email Korrespondenz, schriftliche Stellungnahmen, welche die Firmendaten enthalten. Diese Daten können von uns im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses an unsere Auftragsverarbeiter (Steuerberater, ggf. Subunternehmer) weitergegeben werden. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Auftragserfüllung erforderlich. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Datenschutzbehörde beschweren. Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung werden die genannten Daten gemäß einer von uns festgelegen Aufbewahrungsfrist für 10 Jahre gespeichert, um diese im Falle von Rückfragen bzw. Rechtfertigungen verfügbar zu haben. Danach werden alle Daten gelöscht.
2. Kostenvoranschlag und Angebot
Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin sind unverbindlich. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der Auftragnehmerin schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Auftragnehmerin den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.
Sämtliche Leistungen der Auftragnehmerin, die nicht durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für Nebenleistungen und für die Nutzung von Teilen oder des gesamten von der Auftragnehmerin erstellen Werkes, über das vereinbarte Maß hinaus.
Barauslagen (z.B. Taxi, Botendienste, etc.) sowie Fahrt- und Nächtigungskosten, die der Auftragnehmerin im Rahmen der Auftragserfüllung erwachsen, sind vom Kunden zu ersetzen.
Die Angebote der Auftragnehmerin sind unverbindlich. Der Vertrag gilt mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin als geschlossen, sofern die Auftragnehmerin nicht – etwa durch Tätigkeiten im Rahmen des Auftrags – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Vorträge, Seminar, Workshops und Ähnliches gelten jedenfalls als vom Kunden beauftragt, wenn diese über öffentliche oder unternehmensinterne Kanäle angekündigt werden (z.B. Programmheft, Newsletter, etc.).
3. Honorar
Alle von der Auftragnehmerin genannten Preise sind, sofern nichts Anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
Die Auftragnehmerin ist ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden. Die Auftragnehmerin ist darüber hinaus berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse, in Form von Teilzahlungen in Höhe von mindestens 20 % der gesamten Auftragssumme zu verlangen.
Wird gegen die Rechnung der Auftragnehmerin binnen einer Woche kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.
4. Vertretungen
Der Auftragnehmerin ist es ausdrücklich erlaubt, eine geeignete Vertretung als Vortragende für Vorträge, Seminare, Workshops und Ähnliches zu bestellen, sollte dies sachlich gerechtfertigt sein. Eine sachliche Rechtfertigung liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle einer Erkrankung oder Verletzung der Auftragnehmerin vor.
5. Stornobedingungen
Für alle Arbeiten der Auftragnehmerin, die aus welchem Grund auch immer nicht zur vollständigen Ausführung gelangen, gebührt der Auftragnehmerin die Vergütung (Abstandshonorar) aller bis dahin angefallenen Aufwände und Spesen.
Im Falle, dass ein beauftragter/s Vortrag, Workshop, Seminar oder Ähnliches vom Kunden abgesagt wird, auch wenn dies nicht in dessen Einflussbereich liegt, gebührt der Auftragnehmerin ein Abstandshonorar. Sofern nicht explizit anders vereinbart wurde, beträgt dieses bei einer Absage ab sieben Kalendertagen vor der Veranstaltung 60 % der Auftragssumme, bei einer Absage einen Kalendertag vor der Veranstaltung oder am Veranstaltungstag beträgt dieses 100 % der Auftragssumme. Kunde erwirbt mit der Bezahlung der Vergütung keinerlei Rechte.
6. Zahlungsbedingungen
Die Honorarnote der Auftragnehmerin ist binnen 20 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die der Auftragnehmerin entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die der Auftragnehmerin dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern die Auftragnehmerin das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von EUR 12,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,- jeweils zu bezahlen. Darüber hinaus, ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten der Auftragnehmerin anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche der Auftragnehmerin mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
7. Termine
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Geringfügige Lieferfristenüberschreitungen hat der Kunde zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Verbindliche Terminabsprachen (Fixgeschäfte) sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Auftragnehmerin schriftlich zu bestätigen.
8. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Auftragnehmerin, wie beispielsweise Kostenvoranschläge, Workshop-Unterlagen, Präsentationen, Konzepte, Skizzen, Texte und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin. Der Kunde erwirbt durch die Bezahlung des Honorars nur das Recht zur Verwendung im vereinbarten Umfang und zum vereinbarten Zweck. Jede darüber hinaus gehende Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
Für den Fall der ungenehmigten Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung der oben angeführten Unterlagen wird eine vom Verschulden unabhängige Vertragsstrafe vereinbart, die nicht als Reugeld anzusehen ist. Sie beträgt 40 % der Auftragssumme pro Verletzungshandlung. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist zu ersetzen.
Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit von der Auftragnehmerin zurückgefordert werden.
9. Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich ebenfalls dazu, über alle Angelegenheiten und Geschäftsverbindungen im Geschäftsbereich des Kunden, die ihr im Zusammenhang mit einem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
10. Kennzeichnung
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auf allen von ihr erstellten Materialien, wie beispielsweise Präsentationen, Workshop-Unterlagen, Texten, Konzepten und Ähnlichem allenfalls ihren Namen (Mariella Lahodny) und/oder ihr Firmenlogo anzugeben, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Vereinbarungen darüber, dass die Auftragnehmerin nicht als Urheberin genannt wird, bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Auftragnehmerin ist dazu berechtigt, eine gesonderte Vergütung für den Verzicht auf einen Hinweis auf die Auftragnehmerin bzw. das Firmenlogo zu verlangen.
11. Referenzen
Die Auftragnehmerin ist, vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden, dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung als Referenz hinzuweisen (Referenzhinweis).
12. Schadenersatz
Abgesehen von Personenschäden haftet die Auftragnehmerin nur, wenn ihr vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzanforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 10 Jahren nach Erbringung der Leistung.
13. Reklamationen
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
14. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
15. Rechtswahl
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
16. Gerichtsstandvereinbarungen
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Auftragnehmerin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Die Auftragnehmerin hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Stand: 1.1.2015